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Kairo, erholsam und informativ
Das orientalische Treiben in Kairo
Berichte
Kairo, erholsam und informativ In Kairo werden Phantasiewelten Wirklichkeit. In den Gräber der alten Pharaonen, in den Pyramiden, in den Kirchen und Synagogen, in den Moscheen und in den Märkten, dort wo 6000 Jahre Menschengeschichte steht, flüstert einem die Geschichte in den Ohren: „du! hier waren millionen vor dir, nach dir werden andere millionen kommen, alle kommen und gehen, nur […]
Das orientalische Treiben in Kairo Im Januar 2011 haben wir alle miterlebt, wie die Ägypter mit Tanz und Musik, mit Witz, Theater und Zusammenhalt den Diktator zum Sturz gezwungen haben. Nach 18 Tagen Aufenthalt in der Stadtmitte (Tahrir-Platz) war der Abgang des Diktators perfekt. Dann haben sie den Platz geräumt, geputzt und die Straßen gestrichen.
Berichte Urlauber berichten über ihren Besuch in Kairo

Der Ehevertrag

ergänzend zur Eheschließung mit Ägyptern und Muslims. In arabischer Übersetzung erhältlich.

Den Vertrag nach Wunsch und Lage bearbeiten, Klauseln dazufügen oder welche weg lassen,

übersetzen lassen, mit dem zukünftigen Ehemann besprechen, dann beim Anwalt oder Notar eintragen lassen, damit es Gültigkeit hat.

 

Vertrag zur Eheschließung

 

Vertrag zur Eheschließung

Heute, den .……….., sind in meiner Anwesenheit Notar (Rechtsanwalt) …………………, folgende Personen erschienen,

1. Herr ………………………………
2. Frau ……………………………….

in Gegenwart der hier anwesenden Zeugen

1.a. Herr………………………………………………………
2.a. Herr………………………………………………………

und haben folgendes vereinbart,
den nachstehenden Vertrag, der für unser eheliches Verhältnis nach dem ägyptischen Recht ab dem Tag der Eheschließung gelten soll:
Die Erschienene zu 2 ist für die Zwecke des Abschlusses dieses Ehevertrags der arabischen Sprache nicht hinreichend mächtig. Wir haben daher als Dolmetscher für die deutsche Sprache zum Abschluss dieses Ehevertrages hinzugezogen:

Herr/Frau: ……………………………………………………………..

Dieser ist allgemein für die deutsche Sprache beeidigt und versichert getreu aus der arabischen Sprache in die deutsche Sprache zu übertragen.
Auch liegt der Erschienenen zu 2 eine beglaubigte Übersetzung dieses Vertrags vor.
In Gegenwart der Zeugen vereinbaren sie folgendes:

1. Güterstand
Wir vereinbaren für unsere Ehe als Güterstand die vollständige und reine Gütertrennung.
Danach soll das Vermögen, dass einer der Ehegatten in die Ehe einbringt oder während der Ehe unentgeltlich aufgrund Erbschaft oder Schenkung erwirbt, das Vermögen des betreffenden Ehegatten alleine bleiben, das als solches wie auch mit sämtlichen Erträgen und Wertzuwächsen, die dieses Vermögen in der Ehe erfährt, nicht geteilt wird und keinem Ausgleich des Zugewinns unterliegt.
Jeder der Ehegatten ist in der Verfügung über sein Vermögen frei und nicht auf die Zustimmung oder Mitwirkung des anderen Ehegatten angewiesen.
Auch bestehen keinerlei Verwaltungs-, Nutzungs- oder Verfügungsbefugnisse des einen Ehegatten am Vermögen des anderen Ehegatten.
Keiner der Ehegatten haftet für die Schulden des anderen Ehegatten.

2. Versorgungsrechte
Zwischen uns soll kein Versorgungsausgleich stattfinden. Es gilt daher was folgt:
Jeder der Erschienenen soll seine in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften und Ansprüche behalten, ohne dass diese mit dem anderen Erschienenen zu teilen wären. Es soll bezüglich der Rentenanwartschaften und Altersversorgung das Prinzip der vollständigen Trennung gelten.

  1. Unterhalt
    Wir vereinbaren als Standard für unsere Ehe die beiderseitige Erwerbstätigkeit. Demgemäß wird während der Ehe jeder der Ehegatten in größtmöglichem Umfang erwerbstätig sein und somit die Mittel für seinen eigenen Unterhalt selbst beschaffen.
    Für den Fall der Scheidung verzichten wir wechselseitig auf nachehelichen Unterhalt, und nehmen den Verzicht des jeweils anderen Ehegatten wechselbezüglich an.

    4. Sonderrechte für Ägypten
    Der Erschienene zu 1 erklärt:
    a) Ich, Erschienener zu 1., ermächtige und bevollmächtige hiermit die Erschienene zu 2. als zukünftige Ehefrau, sich durch Scheidung aus dem ehelichen Band zu befreien, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
    Dieses Recht soll für die Frau insbesondere dann gelten, wenn eine andere Ehefrau aus früherer noch bestehender Ehe auftaucht, wovon die Erschienenen zu 2 nichts wusste, wenn der Mann eine weitere Frau heiratet, wenn er die Unterhaltspflicht gegenüber der Frau verletzt oder der Frau durch sein Verhalten das Zusammenleben unerträglich macht oder wenn er seine Frau für mehr als 30 Tage gegen ihren geäußerten Willen verlässt. In diesem Fall wird das Sorgerecht für minderjährige Kinder bis zum 12. Lebensjahr automatisch und ohne Zustimmung des Ehemannes auf die Ehefrau übertragen. Besuchs -und Unterhaltsrechte für Kinder und Pflichten des Ehemannes regeln Gerichtsbeschlüsse.

    b) Ich, der Erschienene zu 1., ermächtige und bevollmächtige hierdurch die Erschienene zu 2. als meine zukünftige Ehefrau unwiderruflich:
    – einen ehrenhaften Beruf auszuüben.
    – in der ehelichen Wohnung Besuch von Verwandten und Freunden zu empfangen, insbesondere aus Deutschland.
    – jederzeit frei und ohne Beschränkung zu reisen. Dieser Punkt gilt auch für allfällige gemeinsame Kinder.

    5. Scheidung
    Die Verfügung über die Ehescheidung (ELISMA, Arabisch عصمة) liegt allein bei der Ehefrau. Das gilt nach dem islamischen Recht, und wie es im ägyptischen Recht angewandt wird. Auch das Gesetz des „KHUL3, Arabisch خلع“ nach dem islamischen Recht kann angewandt werden.

    6. Geltungsbereich
    Der Geltungsbereich dieses Vertrags erstreckt sich auch auf Deutschland.

    Vorgelesen von……………………………………………………………… , von dem Dolmetscher in die arabische Sprache übertragen, von den Beteiligten genehmigt und von ihnen sowie den Zeugen eigenhändig unterschrieben:

    1. Erster Vertragspartner………………. Zweiter Vertragspartner………………

    2. Erster Zeuge…………………………….. Zweiter Zeuge…………………………..

    Eingetragen und beglaubigt von…………………in………………..….am………………….